Steuerfall · Ausland und § 13b

Wenn nicht Sie die Steuer schulden

Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr: drei Fälle, in denen keine deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung steht — aus drei verschiedenen Gründen. Auf dem Blatt sieht das ähnlich aus, im XML sind es unterschiedliche Codes mit unterschiedlichen Pflichthinweisen.

Die Kategorien, die Rechnungsblatt kennt

Die Steuerkategorie wird je Position gewählt, nicht für die ganze Rechnung. Jede trägt ihren EN-16931-Kategoriecode und, wo die Norm es verlangt, den Befreiungshinweis — der erscheint sowohl auf dem Blatt als auch als Befreiungsgrund im XML.

Fall Code Satz Hinweis auf der Rechnung
Regelsatz S 19 % —
Ermäßigt S 7 % —
Nullsatz Z 0 % —
Kleinunternehmer E 0 % Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Reverse Charge AE 0 % Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge).
Innergemeinschaftliche Lieferung K 0 % Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Ausfuhr G 0 % Steuerfreie Ausfuhrlieferung.

Warum der Hinweis nicht optional ist

Bei Reverse Charge geht die Steuerschuld auf Ihren Kunden über. Damit er das weiß und in seiner Voranmeldung richtig behandelt, muss die Rechnung es sagen — und zwar mit einer Formulierung, die den Sachverhalt benennt. Rechnungsblatt setzt den Text automatisch, sobald die Kategorie gewählt ist. Man kann ihn nicht vergessen, weil er nicht getippt wird.

Derselbe Satz steht auf dem Blatt und im XML. Bei einer von Hand gebauten Rechnung sind das zwei Stellen, die auseinanderlaufen können — hier ist es eine Quelle.

Die USt-IdNr. beider Seiten

Für die innergemeinschaftliche Lieferung braucht es beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern: Ihre und die Ihres Kunden. Rechnungsblatt nimmt die eigene aus den Stammdaten und prüft ihr Format; die des Empfängers erfassen Sie beim Kunden, und sie wird im XML an der dafür vorgesehenen Stelle ausgewiesen.

Erfasste Kunden bleiben im Kundenstamm stehen. Beim nächsten Beleg wählen Sie den Kunden aus, und Anschrift, USt-IdNr. und, falls hinterlegt, die Leitweg-ID kommen mit.

Was hier nicht passiert

  • Rechnungsblatt entscheidet nicht, welcher Fall vorliegt. Ob eine Leistung unter § 13b fällt, ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, ob ein Ausfuhrnachweis vorliegt — das ist eine steuerliche Frage und keine der Software.
  • Die USt-IdNr. wird auf ihr Format geprüft, nicht gegen das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern. Die qualifizierte Bestätigungsabfrage müssen Sie selbst durchführen und dokumentieren.
  • Zusammenfassende Meldungen erstellt Rechnungsblatt nicht.

Einmal einrichten, dann steht es

Briefpapier hochladen, Schreibzone festlegen, Stammdaten eintragen. Danach ist die Startseite nach dem Anmelden das Rechnungsformular.